1. Stufenloser ZugangGanzer Weg von Strasse/Trottoir bis zur Wohnungseingangstüre ohne Stufen
2. Liftkabine: 1.10 m breit, 1.40 m tief, Türbreite 0.8 mIn Altbauten werden ausnahmsweise auch die Kabinenmasse 1 m breit, 1.25 m tief toleriert.
3. Keine Niveauunterschiede in der WohnungMehrgeschossige Wohnungen gelten nur dann als rollstuhlgängig, wenn alle Niveaus verbunden sind durch rollstuhlgängige Lifte (siehe 2.) oder Plattform-Treppenlifte
4. Korridorbreite min. 1.20 m
5. Türen zur Wohnung, zu den Zimmern, zu WC/Bad/Dusche und zur Küche: min. 80 cm breit, schwellenlosIn Altbauten und Kleinbauten wird ausnahmsweise auch eine Breite von 75 cm toleriert.
6. Raumgrösse WC/Bad min 1.70 m x 2.20 m
Raumgrösse WC/Dusche min 1.65 x 1.80 mMindestens einer dieser Räume muss vorhanden sein.